Energieberatung für Pflichtberatungen
Pflichtberatungen in Deutschland
Ob Sie ein Haus kaufen, eine Heizung tauschen oder ein Unternehmen mit hohem Energieverbrauch führen: In Deutschland gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die eine Pflicht zur Energieberatung oder zu Energieaudits vorschreiben. Wer diese ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder bis zu 50.000 €, sondern auch den Verlust staatlicher Fördermittel.
Diese Seite zeigt Ihnen, wann eine Energieberatung gesetzlich notwendig ist, welche Normen (z. B. DIN EN 16247, DIN V 18599) zum Einsatz kommen und wie Sie Beratung als Hebel für Förderungen clever nutze

🏡 Pflichtberatung für Wohngebäude

Beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses
Pflicht laut GEG §80 Absatz 4
Nach Vorlage des Energieausweises muss ein Beratungsgespräch mit einem Energieberater erfolgen
Gilt nur, wenn die Beratung kostenlos angeboten wird

Vor einer Sanierung am Wohngebäude
GEG §48: Beratungspflicht, bevor umfangreiche Sanierungen geplant werden
Betrifft z. B. Dämmung der Gebäudehülle, Erneuerung der Fenster oder Dachsanierung

Vor dem Einbau einer neuen fossilen Heizung
Seit 2024 Pflicht: Wer eine Öl- oder Gasheizung einbauen möchte, muss sich vorher beraten lassen
Über Alternativen, CO₂-Kosten und kommunale Wärmeplanung
💼 Pflichtberatung für Unternehmen

Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Pflicht für alle Unternehmen, die kein KMU sind (mehr als 250 Mitarbeitende, Ü50 Mio. € Umsatz)
Alle 4 Jahre Pflicht zur Wiederholung
Wird über das EDL-G und das EnEfG geregelt

Energiemanagementsystem bei hohem Verbrauch
Wer über 7,5 GWh/Jahr verbraucht, muss ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (z. B. ISO 50001) einführen
Frist: bis Juli 2025

Umsetzungsplan wirtschaftlicher Maßnahmen
Für alle Unternehmen mit ≥2,5 GWh Verbrauch
Nach jedem Audit oder im Rahmen des EnMS: Erstellung eines öffentlich einsehbaren Plans, welche Einsparmaßnahmen wirtschaftlich möglich sind