Energieberatung für Nichtwohngebäude

Steigende Energiekosten? Gesetzliche Anforderungen? Klimaziele?
Für Unternehmen, Kommunen und Organisationen wird die energetische Optimierung von Nichtwohngebäuden immer wichtiger. Wer heute investiert, spart morgen – und profitiert von attraktiven staatlichen Zuschüssen. Ob Energieaudit nach DIN EN 16247 oder energetische Bewertung nach DIN V 18599: Mit der passenden Energieberatung und einer klaren Strategie sichern Sie sich langfristige Einsparungen und hohe Förderquoten.
Wer ist förderberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Kommunen, Zweckverbände, Kirchen
Vereine, gemeinnützige Organisationen
Große Unternehmen (unter bestimmten Bedingungen)
Freiberufler:innen (z. B. Ärzte, Anwälte, Planungsbüros)
Sonstige Unternehmen
Die Programme im Überblick
Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan als Grundlage stehen Ihnen zahlreiche weitere Förderprogramme offen.

Gewerbliches Energieaudit nach DIN EN 16247
Für Unternehmen (insbesondere KMU), die ihren Energieverbrauch strukturiert analysieren lassen wollen:
Vollumfängliches Audit: Prozesse, Anlagen, Gebäude, Technik
Identifikation von Einsparpotenzialen mit Wirtschaftlichkeitsanalyse
Gesetzlich anerkannt im Sinne des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G)

Kommunale Gebäudeberatung nach DIN V 18599
Für Kommunen und alle, die Nichtwohngebäude energetisch optimieren wollen:
Vollständige energetische Bewertung von Bestandsgebäuden oder geplanten Neubauten
Vergleich verschiedener Sanierungsvarianten
Ermittlung des Energiebedarfs und Sanierungsszenarien
Optional: Erstellung eines stufenweisen Sanierungsfahrplans
Vorteile im Überblick
Attraktive Zuschüsse
Bis zu 4.000 € Zuschuss für eine geförderte Energieberatung (50 % der Kosten)
Kommunen können bis zu 95 % Förderung erhalten
Transparente Ergebnisse:
Vollständiges Audit nach DIN EN 16247 oder Gebäudebewertung nach DIN V 18599
Klare Empfehlungen zur energetischen Sanierung oder Umstellung auf Erneuerbare
Grundlage für Investitionsförderung
Voraussetzung für KfW-Förderkredite oder Zuschüsse
Nachweis gegenüber Gesetzen (z. B. EDL-G, GEG, BEG)
Flexibel einsetzbar:
Für Bestandsgebäude und Neubauten
Auch für vermietete oder gepachtete Gebäude

Und dann? Investitionen richtig fördern lassen!
Nach der Beratung können Sie weitere staatliche Förderungen nutzen:
Sanierung zum Effizienzgebäude (Programm 263)
Zinsgünstiger Kredit bis zu 10 Mio. € Tilgungszuschuss bis zu 35 %
Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude
Förderung für Neubauten mit EH40-Standard und QNG-Zertifizierung und günstige Finanzierung bis zu 2.000 €/m² BGF
Zuschüsse für Kommunen
Investitionszuschuss statt Kredit. Bis zu 4 Mio. € für Sanierung von Schulgebäuden, Turnhallen etc.
BEG Einzelmaßnahmen (Heizung, Dämmung, Lüftung)
Zuschüsse für einzelne Maßnahmen bis zu 35 %

Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen DIN EN 16247 und DIN V 18599?
DIN EN 16247 richtet sich an Unternehmen, die eine systematische Verbrauchsanalyse benötigen (z. B. als Energieaudit).
DIN V 18599 dient der energetischen Gesamtbewertung von Gebäuden nach GEG-Vorgabe (z. B. als Grundlage für KfW-Anträge).
Wie hoch ist die Förderung für die Beratung?
Max. 50 % der Kosten, bis zu 4.000 €. Kommunen erhalten bis zu 95 %.
Können auch Mieter eine Beratung beauftragen?
Ja, sofern Sie mit dem Eigentümer abgestimmt haben und zur energetischen Nutzung berechtigt sind.
Gibt es auch Förderung für Contracting?
Ja, im Rahmen der EBN-Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung (z. B. für Kommunen).