Energieberatung für Pflichtberatungen

Wussten Sie, dass in vielen Fällen eine Energieberatung gesetzlich vorgeschrieben ist?
Wussten Sie, dass in vielen Fällen eine Energieberatung gesetzlich vorgeschrieben ist?

Pflichtberatungen in Deutschland

Ob Sie ein Haus kaufen, eine Heizung tauschen oder ein Unternehmen mit hohem Energieverbrauch führen: In Deutschland gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die eine Pflicht zur Energieberatung oder zu Energieaudits vorschreiben. Wer diese ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder bis zu 50.000 €, sondern auch den Verlust staatlicher Fördermittel.

Diese Seite zeigt Ihnen, wann eine Energieberatung gesetzlich notwendig ist, welche Normen (z. B. DIN EN 16247, DIN V 18599) zum Einsatz kommen und wie Sie Beratung als Hebel für Förderungen clever nutze

🏡 Pflichtberatung für Wohngebäude

Beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses

  • Pflicht laut GEG §80 Absatz 4

  • Nach Vorlage des Energieausweises muss ein Beratungsgespräch mit einem Energieberater erfolgen

  • Gilt nur, wenn die Beratung kostenlos angeboten wird

Vor einer Sanierung am Wohngebäude

  • GEG §48: Beratungspflicht, bevor umfangreiche Sanierungen geplant werden

  • Betrifft z. B. Dämmung der Gebäudehülle, Erneuerung der Fenster oder Dachsanierung

Vor dem Einbau einer neuen fossilen Heizung

  • Seit 2024 Pflicht: Wer eine Öl- oder Gasheizung einbauen möchte, muss sich vorher beraten lassen

  • Über Alternativen, CO₂-Kosten und kommunale Wärmeplanung

💼 Pflichtberatung für Unternehmen

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

  • Pflicht für alle Unternehmen, die kein KMU sind (mehr als 250 Mitarbeitende, Ü50 Mio. € Umsatz)

  • Alle 4 Jahre Pflicht zur Wiederholung

  • Wird über das EDL-G und das EnEfG geregelt

Energiemanagementsystem bei hohem Verbrauch

  • Wer über 7,5 GWh/Jahr verbraucht, muss ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (z. B. ISO 50001) einführen

  • Frist: bis Juli 2025

Umsetzungsplan wirtschaftlicher Maßnahmen

  • Für alle Unternehmen mit ≥2,5 GWh Verbrauch

  • Nach jedem Audit oder im Rahmen des EnMS: Erstellung eines öffentlich einsehbaren Plans, welche Einsparmaßnahmen wirtschaftlich möglich sind